Ihr kompetenter Rental-Partner!

Nutzungsbedingungen / Mietbedingungen / Allgemeines Hüpfburgen

1.    Nutzungsbedingungen

-         Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden. Vom Veranstalter ist für Aufsicht zu sorgen.

-         Erwachsene dürfen wegen der hohen Belastung nicht in die Hüpfburg

-         Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, welche in der Hüpfburg spielen vergleichbar sind. Die o.A. zulässige Personenanzahl darf in keinem Fall überschritten werden.

-         Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände

-         Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu leisten, dass die Warnhinweise strikt eingehalten werden

-         Die Aufsichtsperson muss schnell eingreifen, sobald Kinder durch Ihren verhalten anderen Gefährten

-         Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand genutzt werden.

-         Speisen, Getränke, Schuhe und spitze Gegenstände wie Stifte, Halsketten, Gürtelschnallen, Haarspangen und ähnliche Dinge sind ebenfalls verboten

1.    Mietbedingungen

-         Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises

-         Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Anhänger BMA GmbH

-         Der Vermieter hat die Mietsache in einwandfreiem Zustand, vollständig übernommen. Eventuelle Mängel sind in der Mängelliste aufgeführt. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, werden nicht akzeptiert.

-         Jede unserer Hüpfburgen wird nach jeder Vermietung überprüft

-         Der Vermieter hält sich vor, Schäden oder Verschmutzungen die durch den Mieter entstanden sind bis zu 90 Tage nach Rückgabe beim Mieter anzuzeigen.

-         Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgegenstand pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigung werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt

-         Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so stellt der Vermieter Reinigungskosten in Rechnung

-         Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände, in Bezug auf Feuer, Wasser, mutwillige Beschädigung oder Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

2.    Allgemeines

-         Bei Nutzung der Hüpfburg mit Anlieferung gelten die in Anlage 1 aufgeführten Bedingungen.

-         Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit

-         Eine Stornierung der Anmietung ist bis zu 30Tage vor der Veranstaltung beginn kostenlos, danach fallen Stornierungskosten in Höhe von 50% an

-         Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages

-         Wird die Hüpfburg während der Veranstaltung nass so fallen 50,00€ Trocknungskosten an

-         Die Hüpfburg muss vom Mieter so wie diese entpackt wird auch wieder verpackt werden. Wird die Hüpfburg nicht ordnungsgemäß aufgerollt so berechnen wir 25,00€

-         Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen einverstanden

 

Bewegung macht Kindern Spaß und unsere Hüpfburgen bieten den Kindern neue Erfahrungen, auf die Sie nicht verzichten sollen oder müssen. Wenn sich alle an die Sicherheitsregeln halten, sich der möglichen Risiken und Gefahren bewusst sind und entsprechend umsichtig handeln, können Unfälle bei der Benutzung von Hüpfburgen verhindert werden.

Anhänger BMA GmbH Stand 03/2021
E-Mail
Anruf